Laws (Gesetze)

Erneuerbare Energien werden in Griechenland stärker gefördert

Lizenzverfahren beschleunigt / Einspeisevergütung neu geregelt

Athen (gtai) - Am 4. Juni 2010 trat in Griechenland das neue Gesetz (Nummer 3851/2010) über erneuerbare Energien in Kraft. Damit sollen Bedingungen geschaffen werden, um die von der Europäischen Union vorgegebenen Energieziele für das Jahr 2020 zu erreichen. In Verbindung mit einem jüngst verabschiedeten Aktionsplan sollen Anreize für private Haushalte und die Industrie geschaffen werden. Zudem sollen die Lizenzverfahren für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen vereinfacht und beschleunigt werden.

Das Gesetz regelt die griechischen Ziele für erneuerbare Energien und die Lizenzerteilung zur Stromproduktion durch Private. Ziel ist es, die europäische Energiepolitik zur Förderung erneuerbarer Energien, Energieersparnis und der Verringerung von Treibhausgasemissionen umzusetzen. Es hat den genauen Titel Gesetz zur "Beschleunigung der Entwicklung von erneuerbaren Energiequellen für die Bewältigung der klimatischen Veränderungen und andere Bestimmungen über die Zuständigkeiten des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaänderung".

Um Energie einzusparen wurde zudem ein Aktionsplan für Energieeffizienz ausgearbeitet, um den Endverbrauch bis 2016 um 9% zu verringern. Das Gesetz 3855/2010 und die Bestimmungen über das Energieverhalten von Gebäuden (KENAK) treffen weitere Regelungen, um die beabsichtigte Energieersparnis zu erreichen.

Das Gesetz 3851/2010 will das Lizenzvergabeverfahren durch die Regulierungsbehörde RAE verkürzen (Artikel 2). Der Artikel sei "vielleicht der wichtigste des Gesetzentwurfs", sagte die griechische Umweltministerin Tina Birbili. Die Zeit zwischen Antragstellung und Ausstellung einer Lizenz zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen soll auf zwölf Monate verkürzt werden - heute müssen Investoren bis zu fünf Jahre warten. Ferner soll für kleinere Wind- und Solarenergieprojekte mit einer Leistung bis zu 700 kW keine Lizenz mehr erforderlich sein.

Um Widerstände von Einwohnern in Regionen, in denen Windparks installiert werden, zu reduzieren, sollen diese Bewohner finanzielle Vorteile erhalten: 50% der zusätzlichen Gebühr, die in Griechenland seit kurzem zugunsten umweltfreundlicher Energietechnologien mit der Stromrechnung abgeführt werden, sollen die Bewohner dieser Regionen erhalten. Bisher ging diese Gebühr an die regionalen Selbstverwaltungsorgane.

Ferner sollen Hausbesitzer, die entsprechend modernisieren wollen, entweder einen Zuschuss von bis zu 30% der Gesamtinvestition oder einen Kredit mit einem bis zu 100% reduzierten Zins erhalten. Ehrgeiziges Ziel des Umweltministeriums ist, dass diese Regelungen in den kommenden Jahren rund 100.000 Hausbesitzern zugute kommen.

Einspeisevergütung für Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen (in Euro/MWh, Gesetz 3851/2010)

Energiequelle

Vergütung im eingespeisten Netz

Vergütung auf den Inseln (nicht eingespeistes Netz)

a) Windenergie aus Landanlagen mit einer Leistung von über 50 kW

87,85

99,45

b) Windenergie aus Anlagen mit einer Leistung bis 50 kW

250

250

c) Photovoltaikanlagen bis 10 kW in Privathaushalten und kleinen Betrieben (gemäß Sonderprogramm für Gebäudeanlagen, Regierungsamtsblatt 12323/IT 175/2009)

550

550

d) Wasserkraft aus kleinen Wasserkraftwerken mit einer installierten Leistung bis zu 15 MW

87,85

87,85

e) Sonnenenergie aus solarthermischen Stromproduktionsanlagen

264,85

264,85

f) Sonnenenergie aus kleinen solarthermischen Anlagen mit einem Speichersystem, das mindestens zwei Stunden Betrieb mit Nennlast gewährleistet

284,85

284,85

g) Geothermische Energie niedriger Temperatur gem. Absatz 1f) Artikel 2, Gesetz 3175/2003

99,45

99,45

h) Geothermische Energie hoher Temperatur gem. Absatz 1f) Artikel 2, Gesetz 3175/2003

99,45

99,45

i) Biomasse aus Anlagen mit einer installierten Leistung von 1 MW oder niedriger(ausgenommen: biologisch abbaubarer Anteil vom städtischen Abfall)

200

200

j) Biomasse aus Anlagen mit einer installierten Leistung über 1 MW und unter 5 MW (ausgenommen: biologisch abbaubarer Anteil vom städtischen Abfall)

175

175

j/1) Biomasse aus Anlagen mit einer installierten Leistung über 5 MW (ausgenommen: biologisch abbaubarer Anteil vom städtischen Abfall)

150

150

j/2) Gase aus Mülldeponien und biologischen Kläranlagen und Biogase aus Biomasse (einschl. des biologisch abbaubaren Anteils vom städtischen Abfall), mit einer installierten Leistung von höchstens 2 MW

120

120

j/3) Gase aus Mülldeponien und biologischen Kläranlagen und Biogase aus Biomasse (einschl. des biologisch abbaubaren Anteils vom städtischen Abfall), mit einer installierten Leistung von über 2 MW

99,45

99,45

j/4) Biogas aus Biomasse (organischer Abfall aus der Agrarindustrie und der Tierzucht) mit einer installierten Leistung von höchstens 3 MW

220

220

j/5) Biogas aus Biomasse (organischer Abfall aus der Agrarindustrie und der Tierzucht) mit einer installierten Leistung von über 3 MW

200

200

j/6) Andere erneuerbare Energiequellen (einschl. Anlagen zur energetischen Nutzung von biologisch abbaubarem städtischen Abfall, der die jeweils geltenden Bestimmungen der europäischen Gesetzgebung erfüllt)

87,85

99,45

Quelle: Gesetz 3851/2010, Auszug aus Artikel 5

Langfristig will Griechenland seinen Energiebedarf sichern, seine vorhandenen erneuerbaren Energiequellen nutzen und der Abhängigkeit vom Erdöl entgehen. Hauptenergiequellen sind heute Flüssigbrennstoffe (41%), die im Transportwesen und zum Heizen eingesetzt werden, und feste Brennstoffe, vornehmlich Braunkohle (29%) für die Stromproduktion. Die Anteile von Erdgas (11%) und anderen erneuerbaren Energiequellen (Eurostat für 2008: 8,3%) an der Gesamtproduktion sind gering.

Die Richtlinien der Europäischen Union (EU) sehen bis 2020 die Verringerung der Treibhausgasemissionen um 20% (im Vergleich zu 1990) vor, die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Gesamtverbrauch auf 20% und 20% Primärenergieersparnis. Für Griechenland gelten folgende Ziele: a) Reduktion der Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Niveau von 2005 um 4% und b) Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Gesamtverbrauch auf 18%. Mit dem Gesetz 3851/2010 will die Regierung den geplanten Anteil erneuerbarer Energien von 18% auf 20% erhöhen. Konkret wird dabei ein Anteil regenerativer Energien von 40% an der Stromproduktion, 20% am Heiz- und Kühlungsbedarf und 10% im Transport angestrebt.

Im Jahr 2010 produziert Griechenland Energie aus 8.628 ktoe festen Brennstoffen (ktoe: Kilotonnen Öläquivalent, kilo tonnes of oil equivalent ) und zu 17.527 ktoe aus Flüssigbrennstoffen; der Anteil regenerativer Energiequellen soll 2010 lediglich 2.131 ktoe betragen. Bis 2020 soll der Anteil erneuerbarer Energien auf 3.623 ktoe steigen.

 
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